Sitzung: 23.03.2011 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 023/2011 SG
Unter Aufhebung des Beschlusses des Rates der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 29. April 2010 beschließt der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland), das Schreiben des Niedersächsischen
Ministeriums für Inneres und Sport vom 21. März 2011 wird zum
Beschlussvorschlag erhoben:
Sanierung des Hallenbades in Lüchow (Wendland)
Sehr
geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister,
für
Ihr Schreiben vom 21. Februar 2011, mit dem Sie, im Nachgang zu dem am
18. Februar 2011 gemeinsam geführten inhaltlichen Austausch, eine weitere
Variante zur Finanzierung der Hallenbadsanierung vorschlagen, bedanke ich mich.
Nach
den umfangreichen Gesprächen in den vergangenen Wochen möchte ich Ihnen für die
Finanzierung des kommunalen Eigenanteils folgenden Vorschlag unterbreiten:
Das
Eigentum an Gebäude und Grundstück des Hallenbades verbleibt bei der Stadt
Lüchow (Wendland). Die Stadt bleibt damit Träger des Sanierungsvorhabens und
Antragsstellerin im Zuwendungsverfahren. Der kommunale Eigenanteil wird über
vorhandene Rücklagemittel finanziert. Sollte darüber hinaus eine Kreditaufnahme
erforderlich werden, wird dieser auf ein unumgängliches Mindestmaß begrenzt.
Die Stadt prüft im Vorwege die Veräußerung weiterer Vermögenswerte, um diese
kreditmindernd heranzuziehen.
Die
Stadt überlässt die Nutzung der Liegenschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
durch Vertrag zum Zwecke des Betriebes eines Hallenbades. Die Samtgemeinde
stellt die Aufgabenträgerschaft durch Beschluss fest und schließt sodann einen
Vertrag zum Betrieb des Bades beispielsweise mit dem Bäderförderverein.
Stadt
und Samtgemeinde können den Betreiber mit einem gedeckelten Zuschuss von
jährlich insgesamt 150.000 Euro unterstützen.
Das
sanierte Hallenbad wird im Ganzjahresbetrieb geführt. Der Betrieb des
kommunalen Freibades in Lüchow (Wendland) wird, wie im Zuwendungsantrag
ausgeführt, eingestellt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für den
Samtgemeindehaushalt keine nennenswerten negativen Konsequenzen. Ein Rückforderungsverfahren
für die der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.
Februar 2005 bewilligten Bedarfszuweisung wird danach nicht eingeleitet werden
müssen.
Sollte
der Betrieb des Hallenbades über den Zuwendungszeitraum nicht sichergestellt
werden können, fällt die Einrichtung zurück an die Stadt Lüchow (Wendland),
diese hätte zu prüfen, ob das Bad als städtische Einrichtung fortgeführt werden
könnte.
Mit
diesem Umsetzungsvorschlag dürfte es nunmehr möglich sein, das Sanierungsvorhaben
durchzuführen.
Die
inhaltlichen Details werden in weiteren Verhandlungen geregelt und durch die
zuständigen Räte beschlossen.