Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Unter Aufhebung des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 29. April 2010 beschließt der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), das Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 21. März 2011 wird zum Beschlussvorschlag erhoben:

 

Sanierung des Hallenbades in Lüchow (Wendland)

 

Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister,

 

für Ihr Schreiben vom 21. Februar 2011, mit dem Sie, im Nachgang zu dem am 18. Februar 2011 gemeinsam geführten inhaltlichen Austausch, eine weitere Variante zur Finanzierung der Hallenbadsanierung vorschlagen, bedanke ich mich.

 

Nach den umfangreichen Gesprächen in den vergangenen Wochen möchte ich Ihnen für die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils folgenden Vorschlag unterbreiten:

 

Das Eigentum an Gebäude und Grundstück des Hallenbades verbleibt bei der Stadt Lüchow (Wendland). Die Stadt bleibt damit Träger des Sanierungsvorhabens und Antragsstellerin im Zuwendungsverfahren. Der kommunale Eigenanteil wird über vorhandene Rücklagemittel finanziert. Sollte darüber hinaus eine Kreditaufnahme erforderlich werden, wird dieser auf ein unumgängliches Mindestmaß begrenzt. Die Stadt prüft im Vorwege die Veräußerung weiterer Vermögenswerte, um diese kreditmindernd heranzuziehen.

 

Die Stadt überlässt die Nutzung der Liegenschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) durch Vertrag zum Zwecke des Betriebes eines Hallenbades. Die Samtgemeinde stellt die Aufgabenträgerschaft durch Beschluss fest und schließt sodann einen Vertrag zum Betrieb des Bades beispielsweise mit dem Bäderförderverein.

 

Stadt und Samtgemeinde können den Betreiber mit einem gedeckelten Zuschuss von jährlich insgesamt 150.000 Euro unterstützen.

 

Das sanierte Hallenbad wird im Ganzjahresbetrieb geführt. Der Betrieb des kommunalen Freibades in Lüchow (Wendland) wird, wie im Zuwendungsantrag ausgeführt, eingestellt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für den Samtgemeindehaushalt keine nennenswerten negativen Konsequenzen. Ein Rückforderungsverfahren für die der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25. Februar 2005 bewilligten Bedarfszuweisung wird danach nicht eingeleitet werden müssen.

 

Sollte der Betrieb des Hallenbades über den Zuwendungszeitraum nicht sichergestellt werden können, fällt die Einrichtung zurück an die Stadt Lüchow (Wendland), diese hätte zu prüfen, ob das Bad als städtische Einrichtung fortgeführt werden könnte.

 

Mit diesem Umsetzungsvorschlag dürfte es nunmehr möglich sein, das Sanierungsvorhaben durchzuführen.

 

Die inhaltlichen Details werden in weiteren Verhandlungen geregelt und durch die zuständigen Räte beschlossen.