Sitzung: 31.05.2011 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt auf Grund des § 84 der Niedersächsischen
Gemeindeordnung die nachstehende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit
seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand: 19.05.2011):
§
1
Der Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2011 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 10.648.600,00
EUR
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 10.648.600,00
EUR
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 EUR
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 10.173.600,00
EUR
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 9.071.300,00 EUR
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.102.300,00 EUR
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 2.410.000,00 EUR
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 3.832.300,00 EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit 1.422.300,00 EUR
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 149.900,00 EUR
§
2
Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§
4
Der Höchstbetrag, bis
zu dem im Haushaltsjahr 2011 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.695.000,00 EUR
festgesetzt.
§
5
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420
v. H.
2. Gewerbesteuer 420
v. H.