Sitzung: 01.09.2011 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: 056/2011 SG
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Gebäude des jetzigen
Hallenbades sowie das entsprechende Grundstück zur Nutzung als Hallenbad im
Ganzjahresbetrieb von der Stadt Lüchow (Wendland) zu pachten. Die Bestimmungen
der Verpachtung sind in einem Pachtvertrag geregelt, der als Entwurf in der
Anlage der Sitzungsvorlage vorliegt.
Lediglich
die letzten Details werden nach Rücksprache und Genehmigung durch den
Samtgemeindeausschuss noch ergänzt. Maßgebliche Änderungen betreffs der
Pachtsumme bedürfen einer gesonderten Entscheidung.