Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 6

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Gebäude des jetzigen Hallenbades sowie das entsprechende Grundstück zur Nutzung als Hallenbad im Ganzjahresbetrieb von der Stadt Lüchow (Wendland) zu pachten. Die Bestimmungen der Verpachtung sind in einem Pachtvertrag geregelt, der als Entwurf in der Anlage der Sitzungsvorlage vorliegt.

Lediglich die letzten Details werden nach Rücksprache und Genehmigung durch den Samtgemeindeausschuss noch ergänzt. Maßgebliche Änderungen betreffs der Pachtsumme bedürfen einer gesonderten Entscheidung.