Sitzung: 02.11.2011 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 12, Enthaltungen: 1
Somit
wählt der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) gemäß § 61
Absatz 1 Satz 1 NKomVG zum Ratsvorsitzenden des Rates der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland)
Herrn Dr. Peter Guthke.
Herr
Steinke fragt Herrn Dr. Guthke, ob dieser die Wahl zum Ratsvorsitzenden des
Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) annehme.
Dieses
wird von Herrn Dr. Guthke bejaht.
Somit
ist Herr Dr. Guthke zum Ratsvorsitzenden gewählt und übernimmt als dieser den
Vorsitz.