Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Somit wählt der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gemäß § 61 Absatz 1 Satz 1 NKomVG zum Ratsvorsitzenden des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

 

Herrn Dr. Peter Guthke.

 

Herr Steinke fragt Herrn Dr. Guthke, ob dieser die Wahl zum Ratsvorsitzenden des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) annehme.

 

Dieses wird von Herrn Dr. Guthke bejaht.

 

Somit ist Herr Dr. Guthke zum Ratsvorsitzenden gewählt und übernimmt als dieser den Vorsitz.