Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, gemäß § 74 Absatz 2 Satz 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode die Anzahl der Beigeordneten um zwei auf acht zu erhöhen.