Sitzung: 02.11.2011 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, gemäß §
74 Absatz 2 Satz 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode die Anzahl der
Beigeordneten um zwei auf acht zu erhöhen.