Sitzung: 24.01.2012 Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 002/2012 ST
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, die Bewohnerparkzone im Burgmühlenweg zwischen
der Lange Straße und dem Verbindungsweg zur Kirchstraße soll unter folgenden
Bedingungen weiter bestehen bleiben:
- Diejenigen,
die eine Garage oder bereits bestehende Kfz-Stellplätze am Burgmühlenweg haben,
erhalten keinen Parkausweis. Nur ein darüber hinausgehender Bedarf für evtl.
vermieteten Wohnraum wird berücksichtigt.
- Es
erhalten nur die Anwohner, die dort tatsächlich wohnen und auch amtlich
gemeldet sind, einen Parkausweis unter der Voraussetzung, dass kein Kfz-Stellplatz
auf dem Grundstück vorhanden ist (nicht die Eigentümer der Wohnhausgrundstücke).
- Jeder
Anwohner erhält die Sonderparkberechtigung jeweils nur für ein Kraftfahrzeug.
- Geschäftsinhaber,
die dort nicht amtlich mit Wohnsitz gemeldet sind, erhalten zukünftig keine Sonderparkberechtigung
mehr.
- Grundstückseigentümer,
die die Möglichkeit haben, einen Stellplatz auf ihrem Grundstück zu schaffen
und dieses bisher nicht getan haben, erhalten ebenfalls zukünftig keine Sonderparkberechtigung
mehr.