Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Bewohnerparkzone im Burgmühlenweg zwischen der Lange Straße und dem Verbindungsweg zur Kirchstraße soll unter folgenden Bedingungen weiter bestehen bleiben:

 

-           Diejenigen, die eine Garage oder bereits bestehende Kfz-Stellplätze am Burgmühlenweg haben, erhalten keinen Parkausweis. Nur ein darüber hinausgehender Bedarf für evtl. vermieteten Wohnraum wird berücksichtigt.

 

-           Es erhalten nur die Anwohner, die dort tatsächlich wohnen und auch amtlich gemeldet sind, einen Parkausweis unter der Voraussetzung, dass kein Kfz-Stellplatz auf dem Grundstück vorhanden ist (nicht die Eigentümer der Wohnhausgrundstücke).

 

-           Jeder Anwohner erhält die Sonderparkberechtigung jeweils nur für ein Kraftfahrzeug.

 

-           Geschäftsinhaber, die dort nicht amtlich mit Wohnsitz gemeldet sind, erhalten zukünftig keine Sonderparkberechtigung mehr.

 

-           Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit haben, einen Stellplatz auf ihrem Grundstück zu schaffen und dieses bisher nicht getan haben, erhalten ebenfalls zukünftig keine Sonderparkberechtigung mehr.