Sitzung: 23.02.2012 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt auf
Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die nachstehende
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen mit
dem Zusatz, dass die Investitionsnummer INV12.015, Anschaffungen über 1.000,00
€, Grundschule Clenze (Gesamthöhe 17.200,00 €), mit einem Sperrvermerk in Höhe
von 3.000,00 € versehen wird. Der Einbau einer neuen Küchenzeile soll erst nach
Abschluss der Sanierungsmaßnahme erfolgen.
Wegen des laufenden Verfahrens im Rahmen des
Zukunftsvertrages ist eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage für 2012 nicht
vorzunehmen. Die sich aus dieser eingeplanten Erhöhung von 3-%-Punkten
ergebenden Mehreinnahmen und den daraus eingestellten Ausgaben in Höhe von rund
395.200,00 € für die Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen sind zu
streichen.
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 13.815.900,00
EUR
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 13.815.900,00
EUR
1.3 der außerordentlichen Erträge 11.000,00 EUR
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 13.559.000,00 EUR
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 14.023.600,00 EUR
Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit 464.600,00 EUR
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 445.000,00 EUR
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 1.184.900,00 EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit 739.900,00 EUR
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 739.900,00 EUR
2.6. der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 303.600,00 EUR
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 739.900,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden
nicht veranschlagt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 16.750.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Der
Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen der
Kreisumlage auf 38 v. H. festgesetzt.
Der
Hebesatz für die Samtgemeindeumlage nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung der
Kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg
(Lüchow-Dannenberg-Gesetz wird
-
für die Städte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland) und für die Gemeinden
Küsten, Lemgow, Lübbow, Trebel und Woltersdorf auf 5 v. H. und
- für die Flecken Bergen an der Dumme
und Clenze und für die Gemeinde Luckau (Wendland), Schnega und Waddeweitz auf 8
v. H.
festgesetzt.