Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt auf Grund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die nachstehende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen mit dem Zusatz, dass die Investitionsnummer INV12.015, Anschaffungen über 1.000,00 €, Grundschule Clenze (Gesamthöhe 17.200,00 €), mit einem Sperrvermerk in Höhe von 3.000,00 € versehen wird. Der Einbau einer neuen Küchenzeile soll erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erfolgen.

 

Wegen des laufenden Verfahrens im Rahmen des Zukunftsvertrages ist eine Erhöhung der Samtgemeindeumlage für 2012 nicht vorzunehmen. Die sich aus dieser eingeplanten Erhöhung von 3-%-Punkten ergebenden Mehreinnahmen und den daraus eingestellten Ausgaben in Höhe von rund 395.200,00 € für die Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen sind zu streichen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

1.                  im Ergebnishaushalt

            mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1       der ordentlichen Erträge auf                                                            13.815.900,00 EUR

1.2       der ordentlichen Aufwendungen auf                                                13.815.900,00 EUR

1.3       der außerordentlichen Erträge                                                                11.000,00 EUR

1.4       der außerordentlichen Aufwendungen                                                              0,00 EUR

 

2.         im Finanzhaushalt

      mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1       der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                  13.559.000,00 EUR

2.2       der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                 14.023.600,00 EUR

      Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                               464.600,00 EUR

 

2.3       der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                            445.000,00 EUR

2.4       der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                            1.184.900,00 EUR

            Saldo aus Investitionstätigkeit                                                              739.900,00 EUR

 

2.5       der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                       739.900,00 EUR

2.6.      der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                      303.600,00 EUR

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 739.900,00 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2012 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 16.750.000,00 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage auf 38 v. H. festgesetzt.

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz wird

 

- für die Städte Lüchow (Wendland) und Wustrow (Wendland) und für die Gemeinden Küsten, Lemgow, Lübbow, Trebel und Woltersdorf auf 5 v. H. und

 

- für die Flecken Bergen an der Dumme und Clenze und für die Gemeinde Luckau (Wendland), Schnega und Waddeweitz auf 8 v. H.

 

festgesetzt.