Sitzung: 23.02.2012 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 014/2012 SG
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
1) Die Einwerbung der angebotenen
Entschuldungshilfe in größtmöglichem Umfang besitzt
oberste Priorität.
2) Die Samtgemeinde ist grundsätzlich bereit,
eine Eigenentschuldung des Land- kreises
finanziell zu unterstützen. Voraussetzung hierfür ist, dass die eigene An- tragstellung nicht gefährdet wird.
3) Sollte eine Eigenentschuldung des
Landkreises nicht möglich sein, ist die Fusion der
drei Samtgemeinden anzustreben. Dieses Verfahren ist ohne Standortfestle- gung und mit gegenseitiger Offenheit
durchzuführen.
4) Die Samtgemeinde fordert bei einer Fusion
der Samtgemeinden, dass die restli- chen,
noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rd. 18 Mio. € aus der Strukturdebatte 2005/2006 als
Strukturhilfemittel in der hiesigen Region einge- setzt werden.
5) Bei einer Fusion der Samtgemeinden ist
der neu zu gründenden Samtgemeinde der
Status einer selbstständigen Samtgemeinde zu verleihen.
6) Werden all diese Ziele nicht erreicht,
wird die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
einen eigenen Vertrag zur Sicherung der Entschuldungshilfe aus dem Zukunftsvertrag umsetzen.