Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

1)         Die Einwerbung der angebotenen Entschuldungshilfe in größtmöglichem Umfang     besitzt oberste Priorität.

 

2)         Die Samtgemeinde ist grundsätzlich bereit, eine Eigenentschuldung des Land-         kreises finanziell zu unterstützen. Voraussetzung hierfür ist, dass die eigene An- tragstellung nicht gefährdet wird.

 

3)         Sollte eine Eigenentschuldung des Landkreises nicht möglich sein, ist die Fusion     der drei Samtgemeinden anzustreben. Dieses Verfahren ist ohne Standortfestle-        gung und mit gegenseitiger Offenheit durchzuführen.

 

4)         Die Samtgemeinde fordert bei einer Fusion der Samtgemeinden, dass die restli-     chen, noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rd. 18 Mio. € aus der   Strukturdebatte 2005/2006 als Strukturhilfemittel in der hiesigen Region einge-   setzt werden.

 

5)         Bei einer Fusion der Samtgemeinden ist der neu zu gründenden Samtgemeinde      der Status einer selbstständigen Samtgemeinde zu verleihen.

 

6)         Werden all diese Ziele nicht erreicht, wird die Samtgemeinde Lüchow             (Wendland) einen eigenen Vertrag zur Sicherung der Entschuldungshilfe aus         dem Zukunftsvertrag umsetzen.