Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Nach kurzer Diskussion beschließt der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) folgende

 

Satzung

 

der Stadt Lüchow (Wendland), Landkreis Lüchow-Dannenberg,

über eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB

für das Gebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“:

 

 

Auf Grund der §§14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) am _________________ folgende Satzung beschlossen:

 

 

§1

 

Räumlicher Geltungsbereich

 

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den gesamten Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“, für die der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) die Aufstellung beschlossen hat.

 

§2

 

Rechtswirkungen der Veränderungssperre, Ausnahmen

 

(1)       Zur Sicherung der Planung für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ wird bestimmt, dass

 

1.   Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen,

 

2.   erhebliche oder wesentlich Wert steigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

(2)       Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Lüchow (Wendland).

 

(3)       Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

 

§3

 

Inkrafttreten

 

Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung in Kraft.