Sitzung: 11.09.2012 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 087/2012 ST
Nach
kurzer Diskussion beschließt der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) folgende
der Stadt Lüchow (Wendland), Landkreis
Lüchow-Dannenberg,
über eine Veränderungssperre gemäß § 14
BauGB
für das Gebiet der 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“:
Auf Grund der §§14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung
hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) am _________________ folgende Satzung
beschlossen:
Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich
auf den gesamten Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Lehmkuhlen“, für die der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) die Aufstellung
beschlossen hat.
Rechtswirkungen der Veränderungssperre,
Ausnahmen
(1) Zur Sicherung der Planung für den Bereich
der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lehmkuhlen“ wird bestimmt, dass
1. Vorhaben
im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden dürfen,
2. erhebliche oder wesentlich Wert steigernde
Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen
werden dürfen.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange
nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen
werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im
Einvernehmen mit der Stadt Lüchow (Wendland).
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der
Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen
baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung
einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht
berührt.
§3
Inkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt mit dem
Tage ihrer Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung in Kraft.