Sitzung: 13.11.2012 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 056/2012 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Regelung in § 19 Absatz
4 der Geschäftsordnung vom 15. Mai 2012 wie folgt zu ersetzen:
„Die Gruppe nimmt
anstelle der an ihr beteiligten Fraktionen oder Gruppen deren
kommunalverfassungsrechtlichen Rechte wahr.“