Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Regelung in § 19 Absatz 4 der Geschäftsordnung vom 15. Mai 2012 wie folgt zu ersetzen:

 

„Die Gruppe nimmt anstelle der an ihr beteiligten Fraktionen oder Gruppen deren kommunalverfassungsrechtlichen Rechte wahr.“