Sitzung: 18.12.2012 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 072/2012 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beantragt, für infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises
Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis
Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 NFAG
umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der
kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt
werden.