Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt gemäß § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das erstellte Haushaltssicherungskonzept.

 

/           Das Haushaltssicherungskonzept ist dem Protokoll als Anlage III beigefügt.

 

§ 1

 

Die Festsetzungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt bleiben unverändert bestehen.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) bleibt unverändert bestehen.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 800.000,00 EUR festgesetzt.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

 

Die Festsetzungen für die Samtgemeindeumlage werden nicht verändert.