Sitzung: 13.02.2014 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt gemäß § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2014 und das erstellte Haushaltssicherungskonzept.
/ Das Haushaltssicherungskonzept ist dem Protokoll als
Anlage III beigefügt.
§ 1
Die Festsetzungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt
bleiben unverändert bestehen.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
bleibt unverändert bestehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird auf 800.000,00 EUR festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem
Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Festsetzungen für die Samtgemeindeumlage werden
nicht verändert.