Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wählt mit 28 Ja-Stimmen, bei vier Nein-Stimmen und fünf Stimmenthaltungen, gemäß § 43 Absatz 1 NGO zum Ratsvorsitzenden des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

 

Ratherrn Dr. Peter Guthke.

 

 

Ratsherr Danheim fragt Ratsherrn Dr. Guthke, ob dieser die Wahl zum Ratsvorsitzenden des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) annimmt.

 

Dieses wird von Ratsherrn Dr. Guthke bejaht.

 

Somit ist Ratsherr Dr. Guthke zum Ratsvorsitzenden gewählt und übernimmt fortan den Vorsitz.