Von Seiten der SPD-Fraktion wird Ratsherr Schiewe als 1. stellv. Ratsvorsitzender vorgeschlagen.

 

Die UWG-Fraktion schlägt Ratsfrau Pengel als 1. stellv. Ratsvorsitzende vor.

 

Weitere Wahlvorschläge werden von den Anwesenden nicht unterbreitet.

 

Da zwei Wahlvorschläge vorliegen, muss geheim abgestimmt werden.

 

Ratsvorsitzender Dr. Guthke bestimmt drei Stimmzähler und der Wahlvorgang ist hiermit eröffnet.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt mit 26 Stimmen für den Wahlvorschlag 1 (Ratsherr Schiewe) und 11 Stimmen für den Wahlvorschlag 2 (Ratsfrau Pengel),

 

Ratsherr Otto Schiewe

 

wird zum 1. stellv. Ratsvorsitzenden bestimmt.

 

 

Ratsvorsitzender Dr. Guthke fragt Ratsherrn Schiewe, ob dieser dieses Amt annehme.

 

Dieses wird von Ratsherrn Schiewe bejaht.

 

Von Seiten der CDU-Fraktion wird Ratsherr Höbermann als 2. stellv. Ratsvorsitzender vorgeschlagen.

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt diesbezüglich Ratsfrau Lammers vor.

 

Ratsvorsitzender Dr. Guthke bestimmt drei Stimmzähler und eröffnet somit den Wahlvorgang.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt mit 22 Stimmen für den Wahlvorschlag 1 (Ratsherr Höbermann) und 13 Stimmen für den Wahlvorschlag 2 (Ratsfrau Lammers) sowie zwei Stimmenthaltungen,

 

Ratsherr Herbert Höbermann

 

wird zum 2. stellv. Ratsvorsitzenden bestimmt.

 

 

Die Frage von Ratsvorsitzenden Dr. Guthke an Ratsherrn Höbermann, ob dieser dieses Amt annehmen werde, wird von ihm bejaht.