Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: -, Enthaltungen: 3

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)        die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüfte Jahresrechnung der Samtgemeinde Lüchow für das Haushaltsjahr 2005 festzustellen und

 

b)        dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2005 Entlastung zu erteilen.