Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungs­ausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Lüneburg, wird wie folgt entschieden:

           

Die Hinweise der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Lüneburg, werden zur Kenntnis genommen und beachtet und

 

b)         über die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird wie folgt entschieden:

 

Innerhalb des Geltungsbereiches der 4. Änderung gibt es künftig kein Sichtfeld mehr, weshalb in diesem Teilbereich die Festsetzung II.1. ohne Relevanz ist. In der Begründung ist bereits beschrieben, dass damit die Festsetzung II.1. für die Änderungsfläche nicht mehr gilt. Im Gesamtplan sind jedoch an verschiedenen Stellen noch Sichtfelder festgesetzt, sodass die Festsetzung II.1. weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ ist und damit grundsätzlich gültig bleibt.

Der Bebauungsplan wird zu der Stellungnahme nicht geändert und

 

c)         die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.