Sitzung: 14.07.2014 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 063/2014 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Nördlich der Tarmitzer Straße“
zu ändern mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet auszuweisen und bei der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) den Antrag zu stellen, den Flächennutzungsplan entsprechend
des Vorhabens zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine
Teilfläche des Flurstückes 29/86, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland), welcher
im anliegenden Lageplan markiert ist.
Außerdem stellt die
Stadt Lüchow (Wendland) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom
Biotopschutz gemäß § 30 Absatz 4 BNatSchG beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.