Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Nördlich der Tarmitzer Straße“ zu ändern mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet auszuweisen und bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den Antrag zu stellen, den Flächennutzungsplan entsprechend des Vorhabens zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 29/86, Flur 5, Gemarkung Lüchow (Wendland), welcher im anliegenden Lageplan markiert ist.

 

Außerdem stellt die Stadt Lüchow (Wendland) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Biotopschutz gemäß § 30 Absatz 4 BNatSchG beim Landkreis Lüchow-Dannenberg.