Sitzung: 14.07.2014 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 066/2014 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, GB Lüneburg, wird wie folgt entschieden:
Die Hinweise der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Lüneburg, werden zur Kenntnis
genommen und beachtet und
b) über
die Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird wie folgt entschieden:
Innerhalb des
Geltungsbereiches der 4. Änderung gibt es künftig kein Sichtfeld mehr, weshalb
in diesem Teilbereich die Festsetzung II.1. ohne Relevanz ist. In der
Begründung ist bereits beschrieben, dass damit die Festsetzung II.1. für die Änderungsfläche
nicht mehr gilt. Im Gesamtplan sind jedoch an verschiedenen Stellen noch
Sichtfelder festgesetzt, sodass die Festsetzung II.1. weiterhin Bestandteil des
Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ ist und damit
grundsätzlich gültig bleibt.
Der Bebauungsplan wird zu der Stellungnahme nicht
geändert und
c) die 4.
Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ wird als
Satzung mit der Begründung beschlossen.