Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         festzustellen, dass keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen während der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB eingegangen sind und

 

b)         der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Dickstätte Nord“ wird mit der Begründung erneut für die Dauer von zwei Wochen gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB öffentlich ausgelegt.