Sitzung: 14.07.2014 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 073/2014 ST
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die
Straße in Lüchow (Wendland) „Barges Garten – Stichstraße“ wird gemäß § 6 Absatz
1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG mit Wirkung
vom 1. Juli 2014 als Gemeindestraße gewidmet.
Dieser Straßenabschnitt liegt auf dem Flurstück
97/321, Flur 9, Gemarkung Lüchow (Wendland), und beginnt an der Drawehner
Straße (Landesstraße L 261). Der Straßenabschnitt ist 53 m lang und endet in
einer Wendeschleife mit einem Durchmesser von 22,5 m. Dieser Straßenabschnitt
ist eine Sackgasse und öffentliche Stellplätze sind nicht vorhanden.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow
(Wendland).