Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Straße in Lüchow (Wendland) „Barges Garten – Stichstraße“ wird gemäß § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Ziffer 3 und § 47 Ziffer 1 NStrG mit Wirkung vom 1. Juli 2014 als Gemeindestraße gewidmet.

 

Dieser Straßenabschnitt liegt auf dem Flurstück 97/321, Flur 9, Gemarkung Lüchow (Wendland), und beginnt an der Drawehner Straße (Landesstraße L 261). Der Straßenabschnitt ist 53 m lang und endet in einer Wendeschleife mit einem Durchmesser von 22,5 m. Dieser Straßenabschnitt ist eine Sackgasse und öffentliche Stellplätze sind nicht vorhanden.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Lüchow (Wendland).