Sitzung: 23.07.2014 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 030/2014 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass der Wahleinspruch des Herrn
Peter Triebe nach § 48 Absatz 1 Ziffer 1 NKWG zulässig ist, aber als
unbegründet zurückgewiesen wird.