Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass der Wahleinspruch des Herrn Peter Triebe nach § 48 Absatz 1 Ziffer 1 NKWG zulässig ist, aber als unbegründet zurückgewiesen wird.