Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: -, Enthaltungen: -

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt wie folgt:

 

1.         Beamtenversorgung/Beihilfeumlagekasse

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Beitritt zu den Mitgliedsgruppen A und C bei der Niedersächsischen Versorgungskasse zum 1. November 2006.

Gleichzeitig werden die versorgungsrechtlichen Befugnisse nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und die beihilferechtlichen Befugnisse nach § 87 c Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) auf die Niedersächsische Versorgungskasse als deren eigene Aufgabe übertragen.

Diese Kompetenzübertragung gilt für die Dauer der Mitgliedschaft.

 

 

2.         Versorgungsrücklage

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Verwaltung der Versorgungsrückslage einschließlich der Anlage der Mittel gemäß § 11 Absatz 1 Niedersächsisches Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) wird der Niedersächsischen Versorgungskasse übertragen, die mit Zustimmung ihrer Aufsichtsbehörde diese Mittel im Rahmen des Treuhandvermögens mit individuellem Anteil ausweist (§ 11 Absatz 2 NVersRücklG).

Im Übrigen gilt § 40 der Kassensatzung der Niedersächsischen Versorgungskasse.