Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die der Sitzungsvorlage Nr. 068/2014 SG vom 03.11.2014 angefügte Richtlinie zur Vergabe von Turn- und Sporthallen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für Sportzwecke nebst Anlage. Die Richtlinie tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.

 

Für das erste Jahr sind die Kosten der Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln.