Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die befristete Fortführung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in der Trägerschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bis zum 31. Juli 2016 und die erforderlichen Haushaltsmittel für das Schuljahr 2015/16 bis maximal 120.000,00 € zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund die Übernahme der Schulsozialarbeit an das Land heranzutragen und das Land zu einer Finanzierung zu bewegen.