Sitzung: 03.12.2014 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 074/2014 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die befristete Fortführung der
Schulsozialarbeit an den Grundschulen in der Trägerschaft der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) bis zum 31. Juli 2016 und die erforderlichen Haushaltsmittel für das
Schuljahr 2015/16 bis maximal 120.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird
weiterhin beauftragt, über den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund die
Übernahme der Schulsozialarbeit an das Land heranzutragen und das Land zu einer
Finanzierung zu bewegen.