Sitzung: 08.01.2015 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 125/2014 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, dass der Architekt beauftragt wird, zu prüfen, ob
die jetzige Ausführung der Amtsturmsanierung denkmalrechtlich genehmigungsfähig
ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, hat der Architekt auf seine Kosten eine
denkmalrechtlich genehmigungsfähige Korrektur der Baumaßnahme herzustellen. Der
Stadt dürfen durch diese Vorgehensweise keine weiteren Kosten entstehen.