Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dass der Architekt beauftragt wird, zu prüfen, ob die jetzige Ausführung der Amtsturmsanierung denkmalrechtlich genehmigungsfähig ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, hat der Architekt auf seine Kosten eine denkmalrechtlich genehmigungsfähige Korrektur der Baumaßnahme herzustellen. Der Stadt dürfen durch diese Vorgehensweise keine weiteren Kosten entstehen.