Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4, Enthaltungen: 5

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt folgende Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland):

 

S a t z u n g

zur Festlegung der Schulbezirke im

Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

 

 

Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am ______________ folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Für die in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bestehenden Grundschulen werden folgende Schulbezirke gebildet:

 

(1)       Der Schulbezirk der Grundschule Lüchow umfasst

 

-              die Ortsteile Beutow, Bösel, Grabow, Jabel, Jeetzel, Kolborn, Krautze, Künsche, Loge, Lüchow, Ranzau, Reddebeitz, Reetze, Rehbeck, Saaße, Satemin, Seerau i.d.L., Tarmitz und Weitsche der Stadt Lüchow (Wendland).

 

(2)       Der Schulbezirk der „Christian-Henning-Schule“ (Grundschule Wustrow) umfasst

 

-           die Ortsteile Blütlingen, Dolgow, Ganse, Güstritz, Klennow, Königshorst, Lensian, Neritz, Schreyahn, Teplingen und Wustrow der Stadt Wustrow (Wendland)

-              den Ortsteil Banneick der Stadt Lüchow (Wendland),

-              den Ortsteil Lübbow der Gemeinde Lübbow.

 

(3)       Der Schulbezirk der Grundschule Lemgow umfasst

 

            -           die Ortsteile Bockleben, Großwitzeetze, Kriwitz, Predöhl, Predöhl-

                        Hohenkrug, Prezier, Puttball, Schletau, Schmarsau, Schweskau, Siman-                          der, Trabuhn und Volzendorf der Gemeinde Lemgow,

-              den Ortsteil Groß Breese der Gemeinde Trebel,

-              die Ortsteile Rebenstorf und Dangenstorf der Gemeinde Lübbow,

 

 

(4)       Der Schulbezirk der „Johann Parum Schultze Schule“ (Grundschule Küsten) umfasst

 

-           die Ortsteile Belitz, Göttien, Gühlitz, Karmitz, Klein Witzeetze, Krummasel, Küsten, Lübeln, Meuchefitz, Naulitz, Reitze, Saggrian, Sallahn, Schwiepke, Seerau im Drawehn, Süthen, Tolstefanz und Tüschau der Gemeinde Küsten

 

 

(5)       Der Schulbezirk der Grundschule Plate umfasst

 

            -           die Ortsteile Gollau, Lüsen, Müggenburg und Plate der Stadt Lüchow
           (Wendland)

 

 

(6)       Der Schulbezirk der Grundschule Trebel umfasst

 

-              die Ortsteile Dünsche, Gedelitz, Klautze, Liepe, Marleben, Nemitz, Pannecke, Tobringen, Trebel und Vasenthien der Gemeinde Trebel

 

 

(7)       Der Schulbezirk der Grundschule Woltersdorf umfasst

 

-              die Ortsteile Klein Breese, Lichtenberg, Oerenburg, Thurau und Woltersdorf der Gemeinde Woltersdorf

 

 

(8)       Schulkindergarten an der Grundschule Lüchow

 

-              der Einzugsbereich erstreckt sich auf die Schulbezirke der Grundschulen Lüchow, Wustrow, Küsten, Plate, Trebel und Woltersdorf

 

 

(9)       Schulkindergarten an der Grundschule Lemgow

           

-              der Einzugsbereich erstreckt sich auf den Schulbezirk der Grundschule Lemgow

 

 

(10)     Der Schulbezirk der „Astrid-Lindgren-Schule“ (Grundschule Clenze) umfasst

 

-           die Ortsteile Clenze, Bausen, Beseland, Bösen, Braudel, Bussau, Corvin, Dalitz, Gistenbeck, Gohlefanz, Granstedt, Groß Sachau, Guhreitzen, Kassau, Klein Sachau, Kussebode, Kloster, Lefitz, Meußließen, Mützen, Prießeck, Quartzau, Reddereitz, Satkau, Schlannau, Seelwig und Vaddensen der Gemeinde Clenze

 

-              die Ortsteile Luckau (Wendland), Beesem, Bülitz, Köhlen, Kremlin, Mammoißel, Nauden, Püggen, Steine, Zargleben und  Zeetze der Gemeinde Luckau (Wendland)

 

-              die Ortsteile Waddeweitz, Bischof, Diahren, Dickfeitzen, Dommatzen, Gohlau, Groß Gaddau, Groß Wittfeitzen, Hohenvolkfien, Kiefen, Klein Gaddau, Klein Wittfeitzen, Kröte, Kukate, Maddau, Marlin, Salderatzen, Sareitz, Schlanze und Zebelin der Gemeinde Waddeweitz

 

-              die Ortsteile Bergen an der Dumme, Banzau, Belau, Jiggel, Malsleben, Nienbergen, Spithal und  Wöhningen der Gemeinde  Bergen an der Dumme

 

-              die Ortsteile Schnega, Bahnhof, Billerbeck, Gielau, Gledeberg, Göhr, Grotenhof, Harpe, Kreyenhagen, Külitz, Leisten, Loitze, Lütenthien, Molden, Oldendorf, Proitze, Solkau, Thune, Schäpingen, Starrel, Warpke und  Winterweyhe der Gemeinde Schnega

 

 

(11)     Schulkindergarten an der „Astrid-Lindgren-Schule“ (Grundschule Clenze)

 

-              der Einzugsbereich erstreckt sich auf die Schulbezirke der „Astrid-Lindgren-Schule“

 

(12)     Mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016 werden die „Regenbogenschule“ (Grund-

           schule Bergen) und die „Swinmarkschule“ (Grundschule Schnega) geschlossen.

 

 

§ 2

 

 

Der Besuch einer anderen Schule kann gestattet werden, wenn

 

1.         der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen oder Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder

 

2.         der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.

 

 

§ 3

 

Die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der Fassung der 3. Änderungssatzung wird aufgehoben.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt am 01. August 2016 in Kraft.

 

 

Samtgemeinde Lüchow (Wendland)

 

 

gez. Schwedland

            (DS)                                  Samtgemeindebürgermeister