Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: -, Enthaltungen: -

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die im Entwurf vorliegende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) inkl. der Grundsätze für die Jugendfeuerwehr und für die Floriangruppen mit folgender Änderung zu erlassen:

 

Im § 5 Absatz 1 wird folgender Satz aufgenommen:

 

Dem Gemeindekommando gehören daneben auch der/die Gemeindejugendfeuerwehrwart/in, der/die Gemeindefloriangruppenwart/in und der/die Leiter/in der Führungsstaffel (ÖEL) als Beisitzer kraft Amtes an.

 

Im § 5 Absatz 3 b) werden die Worte „dem/der Gemeindejugendfeuerwehrwart/in, dem Gemeindefloriangruppenwart/in und dem Leiter der Führungsstaffel als Besitzer/in kraft Amtes“ gestrichen.