Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, gemäß § 40 Absatz 1 Ziffer 1 NGO, die Verwaltung zu beauftragen,

 

a)   das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einzuführen, in diesem Zusammenhang die Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung wie noch herauszuarbeiten und dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, grundsätzlich zu ändern und

 

b)   die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in den jährlichen Haushalten zur Verfügung zu stellen.