Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf die Flurstücke 61/10, 61/11 und 61/16, Flur 1, Gemarkung Künsche, festzulegen.

Dem Erwerber wird der für das Feuerwehrgerätehaus notwendige Anteil des Grundstückes bei Umsetzung des Vorhabens erstattet. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus den Grunderwerbskosten abzüglich etwaiger Veräußerungserlöse.