Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch der Hortgruppe in Wustrow (Wendland) angemeldet sind, trägt der Landkreis Lüchow-Dannenberg ab dem 1. August 2016 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit. Die Samtgemeinde trägt hiervon gemäß Jugendhilfevereinbarung max. 25 %.