Sitzung: 22.06.2016 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 017/2016 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für
den Besuch der Hortgruppe in Wustrow (Wendland) angemeldet sind, trägt der
Landkreis Lüchow-Dannenberg ab dem 1. August 2016 gemäß jährlicher Bedarfs- und
Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige
Betriebskostendefizit. Die Samtgemeinde trägt hiervon gemäß
Jugendhilfevereinbarung max. 25 %.