Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  er erkennt den Bedarf einer weiteren Krippengruppe in Lüchow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-)Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mindestens 10 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe angemeldet sind und

 

b)           das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß der gültigen Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft Landkreis/Samtgemeinde von 75 %/25 % übernommen.