Sitzung: 20.03.2007 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: -, Enthaltungen: 2
Vorlage: 066/1
Daraufhin beschließt der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland), die Aufgabenerledigung vom Landkreis für den Bereich der offenen
Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen und mit dem
Landkreis die vorliegende Vereinbarung abzuschließen.
Mit den Mitgliedsgemeinden Lüchow/W. und Wustrow/W.
ist aber vor Abschluss der Vereinbarung noch abzuklären, ob sie sich auch
weiterhin an den Kosten für die offene Jugendarbeit beteiligen bzw. ob sie die
derzeitigen Jugendzentren der Samtgemeinde für die Jugendarbeit zur Verfügung
stellen.
Bei der Samtgemeinde besteht die Vorstellung, dass die
Gliedgemeinden Gebäude und Räume unentgeltlich zur Verfügung stellen und auch
unterhalten.
Die Samtgemeinde trägt die Personalkosten und die
Kosten der notwendigen Sachmittel.