Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: -, Enthaltungen: 2

Daraufhin beschließt der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die Aufgabenerledigung vom Landkreis für den Bereich der offenen Jugendarbeit in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu übernehmen und mit dem Landkreis die vorliegende Vereinbarung abzuschließen.

Mit den Mitgliedsgemeinden Lüchow/W. und Wustrow/W. ist aber vor Abschluss der Vereinbarung noch abzuklären, ob sie sich auch weiterhin an den Kosten für die offene Jugendarbeit beteiligen bzw. ob sie die derzeitigen Jugendzentren der Samtgemeinde für die Jugendarbeit zur Verfügung stellen.

Bei der Samtgemeinde besteht die Vorstellung, dass die Gliedgemeinden Gebäude und Räume unentgeltlich zur Verfügung stellen und auch unterhalten.

Die Samtgemeinde trägt die Personalkosten und die Kosten der notwendigen Sachmittel.