Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass der Wahleinspruch der Wählergruppe „Wir Fürs Wendland“ nach § 46 Absätze 1 und 3 NKWG zulässig ist, aber als unbegründet nach § 48 Absatz 1 Ziffer 1 NKWG zurückgewiesen wird.