Sitzung: 03.11.2016 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 049/2016 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
dass der Wahleinspruch der
Wählergruppe „Wir Fürs Wendland“ nach § 46 Absätze 1 und 3 NKWG zulässig
ist, aber als unbegründet nach § 48 Absatz 1 Ziffer 1 NKWG zurückgewiesen wird.