Sitzung: 15.11.2016 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 084/2016 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, dass der Wahleinspruch der Wählergruppe „Wir Fürs
Wendland“ nach § 46 Absätze 1 und 3 NKWG zulässig ist, aber als unbegründet
nach § 48 Absatz 1 Ziffer 1 NKWG zurückgewiesen wird.