Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dass der Bürgermeister gemäß § 106 Absatz 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben wahrnimmt:

 

1.                   die repräsentative Vertretung der Gemeinde

 

2.                   den Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss

 

3.                   die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Stadtdirektor

 

4.                   die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie die Belehrung über ihre Pflichten