Sitzung: 15.11.2016 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dass der Bürgermeister gemäß § 106
Absatz 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode nur folgende Aufgaben wahrnimmt:
1.
die repräsentative
Vertretung der Gemeinde
2.
den Vorsitz im Rat und im
Verwaltungsausschuss
3.
die Einberufung des Rates
und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung
im Benehmen mit dem Stadtdirektor
4.
die Verpflichtung der
Ratsfrauen und Ratsherren sowie die Belehrung über ihre Pflichten