Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

Variante 1

 

a)                  der Schulstandort Woltersdorf wird zum Ende des Schuljahres 2016/2017 vorzeitig aufgehoben,

 

b)                  den Eltern des bisherigen Schuleinzugsbereiches Woltersdorf wird für die Jahre 2017/2018 und 2018/2019 freigestellt, ihre Kinder in Trebel, Lüchow (Wendland) oder Schweskau einzuschulen und

 

c)                   den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse 2 und 3 wird freigestellt, ihre Kinder in Trebel, Lüchow (Wendland) oder Schweskau zu beschulen.

 

Der Beschluss vom 22. Juni 2016 wird aufgehoben.