Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Aufgrund des § 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 17. Januar 2017 folgende nachstehende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 wie vorgetragen beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1.            im Ergebnishaushalt

           mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

     1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                        19.088.500,00 Euro

     1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                       18.668.400,00 Euro

                 Überschuss                                                                                                          420.100,00 Euro

               

     1.3 der außerordentlichen Erträge                                                                    0,00 Euro

     1.4 der außerordentlichen Aufwendungen                                                  0,00 Euro

 

2.            im Finanzhaushalt

                mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit           18.400.100,00 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit         17.623.800,00 Euro

                 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                              776.300,00 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                        864.000,00 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                   1.731.100,00 Euro

      Saldo aus Investitionstätigkeit                                                                           -    867.100,00 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                                  456.000,00 Euro

2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                 380.000,00 Euro 

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                      19.720.100,00 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                    19.734.900,00 Euro

 

 

§ 1a

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan festgesetzt:

                              

                in den Erträgen                                auf                                                        1.652.230,00  Euro

                in den Aufwendungen auf                                                        1.672.230,00  Euro

                in dem Jahresergebnis auf                                                  -    20.000,00  Euro

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Vermögensplan festgesetzt:

 

                              

                in den Einnahmen                          auf                                                        158.280,00  Euro

                in den Ausgaben                             auf                                                        158.280,00  Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 456.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 2a

 

Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2017 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro für die Investitionen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3a

 

Verpflichtungsermächtigungen werden für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.600.000,00 Euro festgesetzt.

 

§ 4a

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 44 v. H. der Steuerkraftmesszahl festgesetzt.