Sitzung: 17.01.2017 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Aufgrund des § 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 17. Januar 2017 folgende nachstehende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 wie vorgetragen beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 19.088.500,00 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 18.668.400,00 Euro
Überschuss 420.100,00 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 18.400.100,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 17.623.800,00 Euro
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 776.300,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 864.000,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.731.100,00 Euro
Saldo aus Investitionstätigkeit - 867.100,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 456.000,00 Euro
2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 380.000,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 19.720.100,00 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 19.734.900,00 Euro
§ 1a
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan festgesetzt:
in den Erträgen auf 1.652.230,00 Euro
in den Aufwendungen auf 1.672.230,00 Euro
in dem Jahresergebnis auf - 20.000,00 Euro
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ wird im Vermögensplan festgesetzt:
in den Einnahmen auf 158.280,00 Euro
in den Ausgaben auf 158.280,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 456.000,00 Euro festgesetzt.
§ 2a
Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2017 für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro für die Investitionen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 3a
Verpflichtungsermächtigungen werden für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.600.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4a
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für den Eigenbetrieb „Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro.
§ 5
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 44 v. H. der Steuerkraftmesszahl festgesetzt.