Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Aufgrund des § 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 28. Februar 2017 folgende nachstehende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 mit folgender Änderung beschlossen:

 

Der Betrag in Höhe von 2.600,00 € für Jugendbänke im Allerlüd wird gestrichen.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1.            im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1          der ordentlichen Erträge auf                                     12.391.100,00 €

1.2          der ordentlichen Aufwendungen auf                   11.816.500,00 €

1.3          der außerordentlichen Erträge                                       69.500,00 €

1.4          der außerordentlichen Aufwendungen                                               0,00 €

 

2.            im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1          der Einzahlungen aus lfd.                                                            11.653.600,00 €

Verwaltungstätigkeit   

2.2          der Auszahlungen aus lfd.                                                          11.893.100,00 €

Verwaltungstätigkeit   

                Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit                          -  239.500,00 €

 

2.3          der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                               513.400,00 €

2.4          der Auszahlungen für Investitionstätigkeit              649.900,00 €

                Saldo aus Investitionstätigkeit                                    -  136.500,00 €

 

2.5          der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit           136.500,00 €

2.6          der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit          145.000,00 €

                Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                             -      8.500,00 €

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                              12.303.500,00 €

der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                             12.688.000,00 €

 

Saldo:                                                                                                                 -   384.500,00 €

 

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 136.500,00 € veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 452.500,00 € veranschlagt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.770.700,00 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)      420 v. H.

1.2   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                             420 v. H.

 

2.     Gewerbesteuer                                                                                                        420 v. H.