Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die zugelassenen Rechtsmittel gegen den Zuwendungsbescheid des Statistischen Landesamtes Niedersachsen für das Jahr 2017 über die Leistungen zum finanziellen Ausgleich für die Beschäftigung hauptberuflicher Gleichstellungsbeauftragter einlegt, wenn das Land Niedersachsen die Zuweisung auf der Basis der am 1. November 2016 in Kraft getretenen Änderungen des § 8 Absatz 4 NKomVG berechnet.