Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 10, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.8

Immobilienmanagement

               60.782,06

12.2.2

Verkehrsregelung und -lenkung

                  7.962,90

54.1.1

Straßen und Wege

               13.471,70

54.6.1

Öffentliche Parkplätze

                     458,62

55.3.1

Friedhofswesen

                  7.699,35

57.3.1

Marktwesen

                  8.054,52

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

         1.941.492,52

 

Personalkosten

               30.364,87

 

b)            für Erwerb von Ökopunkten für Kompensationsmaßnahmen im Produkt 51.1.1 „Bauleitplanung“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 28.280,35 € zur Verfügung zu stellen,

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011, wie in den Anlagen in der Sitzungsvorlage Nr. 074/2017 ST vom 05.10.2017, festzustellen,

 

d)            die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2011 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg, wie in den Anlagen in der Sitzungsvorlage Nr. 074/2017 ST vom 05.10.2017, zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  mit dem für 2011 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 565.603,31 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss in Höhe von 419.630,61 € und den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis 2011 über 35.922,84 € auszugleichen und den verbleibenden Restbetrag von 110.049,86 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen und

 

f)             dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.