Sitzung: 23.10.2017 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 10, Befangen: 0
Vorlage: 074/2017 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksame Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
60.782,06 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung und -lenkung |
7.962,90 |
54.1.1 |
Straßen und Wege |
13.471,70 |
54.6.1 |
Öffentliche Parkplätze |
458,62 |
55.3.1 |
Friedhofswesen |
7.699,35 |
57.3.1 |
Marktwesen |
8.054,52 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
1.941.492,52 |
|
Personalkosten |
30.364,87 |
b)
für
Erwerb von Ökopunkten für Kompensationsmaßnahmen im Produkt 51.1.1
„Bauleitplanung“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 28.280,35 € zur Verfügung zu
stellen,
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2011, wie in den Anlagen in der Sitzungsvorlage Nr. 074/2017 ST vom
05.10.2017, festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2011 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg, wie in den Anlagen in der
Sitzungsvorlage Nr. 074/2017 ST vom 05.10.2017, zur Kenntnis zu nehmen,
e)
mit dem
für 2011 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 565.603,31
€ den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss in Höhe von 419.630,61 € und
den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis 2011 über 35.922,84 €
auszugleichen und den verbleibenden Restbetrag von 110.049,86 € der Rücklage
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen und
f)
dem
Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu
erteilen.