Sitzung: 09.11.2017 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 056/2017 SG
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.4 |
Personalangelegenheiten |
20.219,82 |
11.1.7 |
Kasse |
2.112,51 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
214.778,05 |
12.1.1 |
Statistik und Wahlen |
6.351,12 |
12.2.2 |
Verkehrsregelung und -lenkung |
1.668,44 |
12.2.3 |
Personenstandswesen |
650,75 |
12.2.4 |
Meldewesen |
28.590,64 |
61.1.1 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
70.144,00 |
b)
für
Erwerb eines Sofas im Produkt 27.2.1 „Bücherei“ außerplanmäßig Mittel in Höhe
von 228,00 € zur Verfügung zu stellen,
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2011 festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2011 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
e)
den
Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis 2011 in Höhe von 394.018,00 € auf neue
Rechnung vorzutragen,
f)
mit dem
für 2011 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis über
21.306,10 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und
Abstimmungsergebnis:
|
Aufgrund des § 41
NKomVG verlässt Herr Schwedland den Sitzungstisch.
Der Punkt „g“ der
Abstimmung erfolgt ohne Herrn Schwedland.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
g)
dem
Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2011
Entlastung zu erteilen.