Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.4

Personalangelegenheiten

               20.219,82

11.1.7

Kasse

                  2.112,51

11.1.8

Immobilienmanagement

             214.778,05

12.1.1

Statistik und Wahlen

                  6.351,12

12.2.2

Verkehrsregelung und -lenkung

                  1.668,44

12.2.3

Personenstandswesen

                     650,75

12.2.4

Meldewesen

               28.590,64

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

               70.144,00

 

b)            für Erwerb eines Sofas im Produkt 27.2.1 „Bücherei“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 228,00 € zur Verfügung zu stellen,

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 festzustellen,

 

d)            die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2011 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  den Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis 2011 in Höhe von 394.018,00 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

f)                   mit dem für 2011 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis über 21.306,10 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

Aufgrund des § 41 NKomVG verlässt Herr Schwedland den Sitzungstisch.

Der Punkt „g“ der Abstimmung erfolgt ohne Herrn Schwedland.

 

 

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

g)            dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.