Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ohne Aussprache beschließt der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)                  er erkennt den Bedarf eines weiteren Krippenangebotes in Lüchow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-) Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung an, dass mind. 10 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte in Lüchow (Wendland) angemeldet sind und

 

b)                  das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß gültiger Jugendhilfevereinbarung der entsprechende Kostenanteil durch die Samtgemeinde übernommen (max. 25%).