Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, das Jugendzentrum in Lüchow (Wendland) der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die offene Jugendarbeit unter folgenden Bedingungen zur Verfügung zu stellen:

 

-          Herr Scholz wird weiterhin mit der Betreuung des Mehrgenerationenhauses beauftragt,

 

-          die derzeit nicht besetzte 3/4-Planstelle soll möglichst wiederbesetzt werden und die Kraft soll überwiegend im Jugendzentrum in Lüchow (Wendland) eingesetzt werden und

 

-          es soll ein Kuratorium mit einem Mitbestimmungsrecht des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) bei den für die Jugendeinrichtungen relevanten Entscheidungen eingesetzt werden.

 

Die Stadt wird sich auch weiterhin im bisherigen Umfang an den Unterhaltungskosten inklusive der Reinigung des Gebäudes beteiligen.

Das bisher vorhandene pädagogische Personal soll im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Verfügung gestellt und auch weiterhin im Jugendzentrum in Lüchow (Wendland) eingesetzt werden.

 

Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, mit der Samtgemeinde einen entsprechenden Vertrag auszuhandeln und abzuschließen.