Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25/24, Nein: 0/0, Enthaltungen: 0/0, Befangen: 0/0

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.3

Öffentlichkeitsarbeit

                     316,97

11.1.4

Personalangelegenheiten

                  7.492,54

11.1.8

Immobilienmanagement

             163.191,16

12.1.1

Statistik und Wahlen

                  1.128,87

12.2.4

Meldewesen

                  2.546,02

28.1.1

Heimatpflege, Kulturangelegenheiten

                  1.783,71

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

             185.462,51

Personal

             399.922,61

                                                                                                            

b)            die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte nicht zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.5

Einrichtung f. d. gesamte Ver-

waltung

86.008,62

11.1.6

Finanzverwaltung

0,00

11.1.7

Kasse

0,00

11.1.8

Immobilienmanagement

7.927,28

12.2.2

Verkehrsregelung u. -lenkung

0,00

12.2.3

Personenstandswesen

0,00

12.2.4

Meldewesen

0,00

12.6.1

Brandschutz

62.271,78

21.1.1

Grundschulen

10.202,06

27.2.1

Bücherei

12.462,25

36.6.1

Offene Jugendarbeit

24.482,96

42.4.1

Bäder

0,00

54.1.1

Straßen und Wege

0,00

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

10.714,27

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

0,00

 

c)                   für Zuführung zur Versorgungsrücklage im Produkt 11.1.5 „ Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 20.338,73 € zur Verfügung zu stellen,

 

d)                  den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 festzustellen,

 

e)            die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2012 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

f)                   mit dem für 2012 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 451.204,11 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern,

 

g)                  den Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 34.292,01 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Herr Schwedland ist vom Mitwirkungsverbot des § 41NKomVG betroffen und nimmt an der folgenden Abstimmung nicht teil.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

h)           dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.