Sitzung: 19.11.2018 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Der Rat
der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen (Stand: 22.10.2018) mit
folgenden Ergänzungen:
Ergebnisrechnung:
a)
Produkt 36.6.2 Jugend- und Familieneinrichtungen
Unterhaltung
Dirtpark/Skateranlage + 2.000,00 €
b)
Produkt 36.7.8 Sonstige Einrichtungen (Allerlüd)
Freiwilliges soziales Jahr + 2.000,00 €
c)
Produkt 57.1.2 Wirtschaftsförderung
Weihnachtsbeleuchtung + 6.000,00 €
Stadtentwicklung +
30.000,00 €
d)
Produkt 51.1.1 Bauleitplanung
Stadtentwicklung +
20.000,00 €
Finanzrechnung
(investiv):
a)
Für die Beleuchtungsanlage „Neue Straße“ werden
Auszahlungen von 30.000,00 € geplant. Ausbaubeiträge für die Maßnahme werden in
Höhe von 15.000,00 € veranschlagt.
b)
Für die Herrichtung eines Wohnmobilstellplatzes werden für
das Jahr 2019 zunächst nur 15.000,00 € für Planungskosten und Gutachten eingeplant.
a)
Für den Grunderwerb von Ackerflächen werden 500.000,00 €
zur Verfügung gestellt.
b)
Für die Erweiterung der Kindertagesstätte Brunsilien um 1
Kindergartengruppe werden 400.000,00 € eingeplant.
c)
Für den Rückfluss/Tilgung des Darlehens (Lüchower
Wirtschaftsförderung) sind 500,00 € einzuplanen.
Haushaltssatzung
der Stadt Lüchow (Wendland) für
das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund
des § 112 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 19.11.2018 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt mit
dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 14.191.300,00
€
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 14.996.500,00
€
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 €
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 13.332.200,00
€
2.2 der Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 13.647.600,00
€
Saldo aus lfd.
Verwaltungstätigkeit - 315.400,00 €
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 205.500,00 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 4.245.000,00 €
Saldo aus Investitionstätigkeit -
4.039.500,00 €
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 4.039.500,00 €
2.6 der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit 194.400,00 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.845.100,00 €
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
der
Einzahlungen des Finanzhaushaltes 17.577.200,00
€
der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes 18.087.000,00
€
Saldo: - 509.800,00 €
§ 2
Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von
4.039.500,00 € veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden im Jahr 2019 nicht veranschlagt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 2.222.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019
wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.
2. Gewerbesteuer 420 v. H.