Sitzung: 29.11.2018 Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 071/2018 SG
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt
die nachstehende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen
Bestandteilen und Anlagen wie folgt:
Haushaltssatzung
der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 112
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) in seiner Sitzung am 29.11.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2019 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 19.683.300,00
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 19.616.800,00
Euro
Saldo 66.500,00 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0,00 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
19.001.000,00 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
18.447.500,00 Euro
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 553.500,00 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
589.300,00 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
2.750.700,00 Euro
Saldo aus
Investitionstätigkeit -
2.161.400,00 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
2.144.500,00 Euro
2.6.der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
481.000,00 Euro
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit 1.663.500,00 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 21.734.800,00
Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 21.679.200,00
Euro
Saldo 55.600,00 Euro
§ 1a
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ wird im Erfolgsplan festgesetzt:
in den Erträgen auf 1.719.300,00 Euro
in den Aufwendungen auf 1.739.300,00 Euro
in dem Jahresergebnis auf
- 20.000,00 Euro
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ wird im Vermögensplan festgesetzt:
in den Einnahmen auf 107.300,00 Euro
in den Ausgaben auf 107.300,00 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.144.500,00 Euro festgesetzt.
§ 2 a
Der Gesamtbetrag der Kredite wird für 2019 für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt auf 0,00 Euro für die Investitionen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 5.390.000,00 Euro
veranschlagt.
§ 3 a
Verpflichtungsermächtigungen werden für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 3.166.800,00 Euro festgesetzt.
§ 4 a
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für den Eigenbetrieb
„Kommunal-Service Lüchow“ festgesetzt für 2019 auf 0,00 Euro.
§ 4 b
Die Planansätze des Erfolgs- und Vermögensplanes 2019 des Eigenbetriebes
„Kommunal-Service Lüchow“ werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
§ 5
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird auf 44 v. H. der
Steuerkraftmesszahl festgesetzt.
Lüchow (Wendland), 29.11.2018
Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Der Samtgemeindebürgermeister
(Schwedland)