Sitzung: 11.12.2018 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 8
Vorlage: 101/2018 ST
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte
zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:
Produkt |
Bezeichnung |
€ |
11.1.1 |
Gemeindeorgane |
2.600,34 |
11.1.5 |
Einrichtungen f. d. gesamte Verwaltung |
32.808,77 |
11.1.6 |
Finanzverwaltung |
1.436,64 |
11.1.8 |
Immobilienmanagement |
15.968,06 |
54.5.2 |
Straßenbeleuchtung |
15.130,24 |
55.1.1 |
Park- und Grünanlagen |
15.675,59 |
57.5.1 |
Tourismus |
4.000,00 |
b)
im
Produkt 42.4.1 „Bäder“ für die Sanierung des Hallenbades überplanmäßig
250.000,00 €, für die Erstellung des Fundaments für Skulpturen im Amtsgarten im
Produkt 55.1.1 „Park- und Grünanlagen“ überplanmäßig Mittel in Höhe von 327,28
€ und im Produkt 54.5.2 „Straßenbeleuchtung“ für die Umstellung auf LED-Technik
überplanmäßig 17.569,92 € zur Verfügung zu stellen,
c)
den vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2013 festzustellen,
d)
die
Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2013 des
Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,
e)
den für
2013 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 640.145,58 €
der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu zuführen,
f)
den für
2013 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis von 166.118,12
€ durch Auflösung der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 68.975,56 € zu decken und den verbleibenden Restbetrag
über 97.142,56 € auf neue Rechnung vorzutragen sowie
g)
dem
Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.