Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 8

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)      die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.1

Gemeindeorgane

                                2.600,34

11.1.5

Einrichtungen f. d. gesamte Verwaltung

 

                                32.808,77

11.1.6

Finanzverwaltung

                                1.436,64

11.1.8

Immobilienmanagement

                                15.968,06

54.5.2

Straßenbeleuchtung

                                15.130,24

55.1.1

Park- und Grünanlagen

                                15.675,59

57.5.1

Tourismus

                                4.000,00

 

b)      im Produkt 42.4.1 „Bäder“ für die Sanierung des Hallenbades überplanmäßig 250.000,00 €, für die Erstellung des Fundaments für Skulpturen im Amtsgarten im Produkt 55.1.1 „Park- und Grünanlagen“ überplanmäßig Mittel in Höhe von 327,28 € und im Produkt 54.5.2 „Straßenbeleuchtung“ für die Umstellung auf LED-Technik überplanmäßig 17.569,92 € zur Verfügung zu stellen,

 

c)       den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 festzustellen,

 

d)      die Stellungnahme des Stadtdirektors zum Prüfungsbericht 2013 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)      den für 2013 ausgewiesenen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis über 640.145,58 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu zuführen,

 

f)       den für 2013 ausgewiesenen Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis von 166.118,12 € durch Auflösung der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 68.975,56 € zu decken und den verbleibenden Restbetrag über 97.142,56 € auf neue Rechnung vorzutragen sowie

 

g)      dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.