Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: -, Enthaltungen: -

Der Rat der Stadt Lüchow/W. beschließt, gemäß § 127 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lüchow/W. vom 24. August 1997 werden die Erschließungsbeiträge für die Herstellung des Gehweges/einseitig in der Seerauer Straße im Bereich Roland-Brandin-Straße bis Konsul-Wester-Straße im Wege der Kostenspaltung abgerechnet.