Sitzung: 21.11.2005 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: -, Enthaltungen: -
Vorlage: 657/13
Der Rat der Stadt Lüchow/W. beschließt, gemäß § 127
Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 9 der Satzung über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lüchow/W. vom 24. August 1997 werden die
Erschließungsbeiträge für die Herstellung des Gehweges/einseitig in der
Seerauer Straße im Bereich Roland-Brandin-Straße bis Konsul-Wester-Straße im
Wege der Kostenspaltung abgerechnet.