Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

1.                   eine neue Obdachlosen-/Notunterkunft in Tarmitz zu errichten. Die Unterkunft wird in massiver Bauweise errichtet. Es werden 10 Plätze für Männer und 4 Plätze für Frauen vorgehalten. Zusätzlich wird ein Betreuungs-/Beratungszimmer vorgehalten und

 

2.                   eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000,00 € für die Errichtung einer Obdachlosenunterkunft. Für die Finanzierung der Maßnahme werden folgende Vorschläge seitens der Kämmerei gemacht:

 

2.1.         Folgende Haushaltsmittel im investiven Bereich werden umgewidmet:

 

INV19.005          FF-Fahrzeug Lüchow                                     100.000,00 €

INV19.006          FF-Fahrzeug Wustrow                                 100.000,00 €

INV19.007          FF-Fahrzeug Nienbergen                                           100.000,00 €

 

Aus den drei Vorschlägen für die Beschaffung der FF-Fahrzeuge wird eine Beschaffung in Absprache mit der Fachabteilung in das Jahr 2020 verschoben und somit 100.000,00 € umgewidmet und zur Finanzierung verwendet.

 

INV19.027          Straßenausbau Lefitz-Schlannau             70.000,00 €

 

INV19.013          Zuschuss LEADER-Projekte                        10.000,00 €

 

2.2.             Der Verkauf der jetzigen Unterkunft in Bösel ist sofort anzuschieben. Die Verkaufssumme wird zur Finanzierung der Maßnahme verwendet.