Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Wertgrenze für Investitionen gemäß § 12 Absatz 1 KomHKVO auf 20.000,00 € festzulegen und die Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.