Sitzung: 04.04.2019 Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 027/2019 ST
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Wertgrenze für Investitionen gemäß § 12 Absatz 1 KomHKVO auf 20.000,00 € festzulegen und die Wertgrenze in § 6 der Haushaltssatzung aufzunehmen.